home | Ärzte 1 | Ärzte 2 | Informationen für Ärzte 3...
Verstößt Ihre Internetseite gegen Gesetze oder Vorgaben ( siehe oben ), kann die öffentliche
Seite gegen Sie ein Bußgeld verhängen.
Eine Ornungswidrigkeit stellt z.B. ein Verstoß gegen § 6 TDG dar, die mit einem Bußgeld bis
zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden, werden Abmahnungen von öffentlicher Seite verhängt.
Der Abgemahnte gibt nach Erhalt der Abmahnung eine Unterlassungserklärung ab. Verstößt
er gegen diese Unterlassungserkärung wird eine Vertragsstrafe fällig.
Zum Beispiel wird bei Verletzung der Impressumspflicht eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro
als angemessen angesehen.
Auch die Unterlassungserklärung befreit Sie nicht von der Pflicht die Abmahnsumme zu
zahlen.
Sprechen Sie über dieses Thema auch mit Ihrem Anwalt, den nur eine rechtssichere
Webseite kann Bußgelder und Abmahnungen verhindern.
Das World Wide Web Consortium (W3C) ist ein internationales Konsortium, das daran arbeitet einen Web-Standard zu entwickeln.
Dieser Webstandard ist jedoch nicht verpflichtend. Er geht von dem Grundsatz aus daß eine im WWW bereitgestellte Information ohne
Einschränkung technischer Art
( älterer Computer, älterer Browser etc. ) oder körperlicher
Beeinträchtigung durch den User
( Körperbehinderungen wie starke Fehlsichtigkeit oder
gar Blindheit ) abgerufen werden können muss.
Dies bezeichnet man als Barrierefreies Internet.
In Anlehnung an die Empfehlung des W3C und aufgrund des § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes, hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen, die die Voraussetzungen für Angebote im Internet der Bundesverwaltung festlegt (BITV). § 11 Abs. 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes sieht zudem ausdrücklich vor, dass die, durch die Verordnung geregelten Standards zur barrierenfreien Informationstechnik, darüber hinaus auf freiwilliger Basis mittels Zielvereinbarungen zwischen gewerbsmäßigen Anbietern und anerkannten Verbänden behinderter Menschen gelten sollten.