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Präsentation von Arztpraxen im Internet eine Information!

Täglich kommen rund 25.000 Seiten im World Wide Web hinzu und immer öfter präsentieren Ärzte oder auch Kliniken ihr Leistungssprektrum ihren Patienten.
Doch gerade Sie als Arzt unterliegen strengen Richtlinien, deren nicht Einhaltung Sie durch Bußgelder oder Abmahnungen teuer zu stehen kommen kann.
Wie immer bei Verstößen gegen verbindliche Regeln oder gar Gesetze gilt: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!
Im nachfolgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung, auf was Sie als Arzt in Bezug auf Ihre Internetpräsenz beachten müssen.
Welche Angaben auf der Internetpräsenz von Ärzten sind zulässig? Die Bundesärztekammer empfiehlt hierzu:
Allgemeine Angaben wie Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse, Öffnungszeiten, Angaben zur Lage, Angabe zu Parkplätzen etc.
Die Internetpräsentation einer Arztpraxis darf grundsätzlich alle Informationen enthalten, die auch im Schriftverkehr geführt werden oder auf Praxisschildern, Visitenkarten oder Rezepten veröffentlicht werden.

Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung gemäß § 27 Abs. 4 Nr. 1 Berufsordnung
Sonstige erworbene Qualifikationen gemäß § 27 Abs.4 Nr. 2 Berufsordnung
Bis zu drei spezielle Leistungsangebote gemäß § 27 Abs. 4 Nr. 3 Berufsordnung nach eigenen Angaben
Organisatorische Hinweise nach § 27 Abs. 4 Nr. 4 Berufsordnung
Darüber hinaus sind medizinische Informationen, wie Informationen über Untersuchungs- maßnahmen - für Patientinnen und Patienten sinnvoll, sowie weitere, für den Patienten hilfreiche Angaben zur Praxisorganisation, wie die Erreichbarkeit in Notfällen außerhalb der Sprechzeiten.
Ebenfalls erlaubt ist z.B. der Lebenslauf des behandelnden Arztes.

Nach § 6 TDG sind nachfolgende Angaben vorgeschrieben!

Diese Angaben dürfen nicht versteckt werden, sondern müssen unmittelbar erreichbar sein und ständig zur Verfügung stehen.
Weitere Anforderungen an Arztseiten im Hinblick auf Barrierefreiheit...